Teilnahmebedingungen: VEEDELCGN TIPP des Jahres 26
Stand: Oktober 2026
1. Veranstalter
Veranstalter ist Daniel Breuer, Avinguda Mexic 17, 07007 Palma de Mallorca, Spanien („Veranstalter“), E-Mail: [email protected], Betreiber von veedelcgn.com und des Instagram-Kanals @veedelcgn.
2. Gegenstand und Zeitraum
Mit dem Award „VEEDELCGN TIPP des Jahres 26“ zeichnet der Veranstalter die besten Spots Kölns des Jahres 2026 aus. Die Abstimmung läuft in dem auf veedelcgn.com/award angegebenen Zeitraum (geplant: 9. bis 24. November 2026). Die Bekanntgabe der Gewinner ist für den 1. Dezember 2026 geplant. Der Veranstalter darf Termine aus wichtigem Grund verschieben.
3. Nominierung
Zur Wahl stehen Spots, die die Redaktion für jede Kategorie (Restaurant, Café & Brunch, Bar, Shop, Sehenswürdigkeit) auswählt. Es besteht kein Anspruch auf Nominierung. Eine Nominierung ist nicht kaufbar. Die Zugehörigkeit zu einem Partner-Paket (Featured, Premium) hat keinen Einfluss auf Nominierung und Wertung.
4. Teilnahme an der Abstimmung
- Teilnehmen kann jede natürliche Person. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Kauf möglich.
- Pro Kategorie zählt eine Stimme je Gerät. Von einem Netzwerk werden je Kategorie höchstens fünf Stimmen gezählt.
- Automatisierte Abstimmungen, der Einsatz von Skripten, mehrfache Stimmabgabe durch Tricks (z. B. Löschen von Browserdaten, VPN-Wechsel) sowie der Kauf oder Tausch von Stimmen sind verboten.
- Der Veranstalter darf Stimmen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit manipuliert sind, aussortieren und Spots, die von Manipulation profitieren, von der Wertung ausschließen.
5. Wertung
Die Gesamtwertung je Kategorie besteht zu 70 % aus den gültigen Stimmen der Community (relativ zum Spot mit den meisten Stimmen) und zu 30 % aus der Bewertung der Redaktion (0 bis 100 Punkte). Gewinner ist der Spot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand entscheidet die höhere Stimmenzahl, danach die Redaktion. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig, der Rechtsweg bleibt unberührt.
6. Auszeichnung
Die Gewinner erhalten den Award als digitales Siegel und als Sticker für das Ladenlokal. Es werden keine Geldpreise vergeben. Unter den Teilnehmenden der Abstimmung wird nichts verlost.
7. Nutzung des Siegels
Das Siegel „VEEDELCGN TIPP des Jahres 26“ darf ausschließlich vom ausgezeichneten Spot für den eigenen Betrieb und nur im Zusammenhang mit dem Jahr 2026 genutzt werden. Es darf nicht verändert werden. Bei Verstößen kann der Veranstalter die Nutzung untersagen.
8. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung der Daten bei der Abstimmung stehen in der Datenschutzerklärung.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für technische Störungen der Abstimmung wird keine Haftung übernommen.
10. Änderung und Abbruch
Der Veranstalter darf den Award aus wichtigem Grund (z. B. technische Probleme, Manipulation, rechtliche Gründe) ändern oder abbrechen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.